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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Anja Stahmann: Flüchtlinge können früher eigenen Wohnraum suchen

07.03.2013

Flüchtlinge, die in der Stadtgemeinde Bremen Aufnahme finden, haben ab sofort den Anspruch, nach einem Vierteljahr eine eigene Wohnung zu beziehen. Das hat die Deputation für Soziale, Kinder und Jugend heute (Donnerstag, 7. März 2013) beschlossen. In Ausnahmefällen, in denen der Aufenthaltsstatus besonders unsicher ist, liegt die vorgeschriebene Wohndauer in Aufnahme- und Übergangswohneinrichtungen bei sechs Monaten. Bis zu einer Absenkung auf zwölf Monate im März 2011 lag sie bei ursprünglich drei Jahren.

„Wir haben damit einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer menschlicheren Flüchtlingspolitik getan“, sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen. Sie setze damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag sowie einen Bürgerschaftsbeschluss aus dem April 2012 um. „Wir geben den Flüchtlingen die Chance, sich schneller in unsere Gesellschaft einzufinden, früher die deutsche Sprache zu erlernen und ein Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. So machen wir deutlich, dass sie bei uns willkommen sind und eine neue Heimat finden können, in der ihnen weder Gewalt noch Verfolgung drohen.“

Beim Einleben in unsere Gesellschaft brauchen Flüchtlinge Unterstützung, die bislang vor allem vornehmlich in der Aufnahmeeinrichtung und in Übergangswohnheimen geleistet wurde. Die verkürzte Verweildauer in diesen Gemeinschaftseinrichtungen macht es nun erforderlich, das haupt- und ehrenamtlich organisierte System der ambulanten Unterstützung weiter auszubauen. Die verstärkte Unterstützung soll schon in den Gemeinschaftsunterkünften einsetzen und die Bewohner gezielt auf einen frühen Auszug vorbereiten. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung bei der Wohnungssuche und die Vermittlung von Deutsch-Kursen. Der Umfang der muttersprachlichen Unterstützung und Begleitung der Familien soll sich an dem jeweiligen Bedarf orientieren.

Trotz des zunehmend angespannten Wohnungsmarktes haben im Jahr 2012 mehr als 230 Flüchtlinge in 121 Familien eine eigene Wohnung in Bremen bezogen. Im Jahr 2010 waren es erst 102 Menschen in 45 Familien. Der deutliche Anstieg wurde unter anderem möglich, weil die Stadtgemeinde seit September 2012 Wohnberechtigungsscheine zum Bezug von günstigen Sozialwohnungen auch für Flüchtlinge ausstellt und bei Bedarf die Mietkautionen übernimmt.

Auf sechs anstatt auf drei Monate verkürzt sich die vorgeschriebene Wohndauer in Gemeinschaftsunterkünften für jene Flüchtlinge, deren Antrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als „unzulässig“, „unbeachtlich“ oder „offensichtlich unbegründet“ eingestuft worden ist. In diesen Fällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die zuständige Ausländerbehörde eine Ausreiseverpflichtung auch sehr kurzfristig verhängt. „Da wäre es unlauter, den Menschen mit diesem besonders unsicheren Aufenthaltsstatus Hoffnung auf einen dauerhaften Verbleib in Deutschland zu machen, indem man den Umzug in eigenen Wohnraum schon sehr früh fördert“, sagte Anja Stahmann.