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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Bremer Modell für öffentlich geförderten Wohnungsbau

Jede vierte neue Wohnung für Menschen mit geringem Einkommen

14.03.2013

Mehr Wohnungen für Menschen mit geringen Einkommen – das ist eines der Ziele der Wohnungsbauoffensive des Bremer Senats. Deshalb wird überall dort, wo der Senat es vorgeben kann, eine Quote von 25 Prozent an öffentlich geförderten Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung festgelegt. Grundlage für die Förderung ist das Wohnbauförderprogramm mit einem Kreditvolumen von rund 40 Millionen Euro, das der Senat im August 2012 beschlossen hatte.

"Wir brauchen ein gleichmäßiges und ausgewogenes Angebot an preiswerten Wohnungen in allen Stadtteilen. Die soziale Mischung muss stimmen, damit arme und reiche Stadtteile nicht weiter auseinandertreiben, das soll die Sozialwohnungsquote erreichen. Und wir brauchen nicht zuletzt das Engagement der Investoren und Bauträger", sagt Bausenator Joachim Lohse.

Die genauen Bedingungen für die Umsetzung des "Bremer Modells" hat die Deputation für Umwelt, Bau, Stadtentwicklung und Verkehr am 14.3.2013 auf einer Sondersitzung beschlossen. Das Ziel der Regelung ist es einerseits, dass ausgewogen über die Stadt verteilt mehr preiswerte Wohnungen angeboten werden. Andererseits ist die Regelung flexibel und pragmatisch gehalten, um in der Praxis kein Hindernis bei Investitionen zu bilden.
Die neue Regelung gilt ab dem 14.3.2013 für alle Ausschreibungen von städtischen Grundstücken für Wohnungsbau und bei jeder Schaffung von Baurecht. Im Geschosswohnungsbau greift die Quote ab 20 Wohneinheiten pro Grundstück oder Plangebiet, bei Einfamilienhausgebieten oder gemischten Gebieten ab 50 Wohneinheiten. Bei gemischten Flächen unter 50 Wohneinheiten wird nur der Geschosswohnungsanteil berücksichtigt.

Im Rahmen dieser grundsätzlich gültigen Regeln gibt es Gestaltungsspielraum. Wo die Sozialwohnungen genau geschaffen werden, wird im Einzelfall im Einvernehmen zwischen dem Bauherren und dem Bauressort (Arbeitsgebiete Stadtplanung und Wohnungswesen) festgelegt. Dem soll ein Konzept zugrunde liegen, dessen Ziel es ist, die wirtschaftlichen Interessen des Bauherren sowie die Notwendigkeit der Versorgung von Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen und die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen zu berücksichtigen.