Sie sind hier:
  • Leistungsschutzrecht für Presseverlage

Senatskanzlei

Leistungsschutzrecht für Presseverlage

22.03.2013

Für stärkere Netzfreiheit hat sich heute (22.3.2013) Bürgermeister Jens Böhrnsen bei der Beratung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage stark gemacht: "Das Netz bietet große Chancen auch für demokratische Teilhabe durch einen breiten Informationszugang. Bei allen Regelungen, die auf verschiedene Geschäftsmodelle Einfluss haben, darf das nicht unberücksichtigt bleiben." Bremen wollte deshalb mit einigen weiteren Ländern die Anrufung des Vermittlungsausschusses, erhielt dafür keine Mehrheit. Deshalb wurde ein von Hamburg und Baden-Württemberg in den Bundesrat eingebrachter Entschließungsantrag unterstützt.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes soll ein sogenanntes Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden. Das Gesetz ist auf breite Kritik gestoßen, weil es ohne den notwendigen Dialog mit den betroffenen Akteuren durchgesetzt wurde. Aus Bremer Sicht braucht das Gesetz eine grundlegende Überarbeitung, die die Rechte der Presseverleger stärkt und zugleich die Interessen der Journalistinnen und Journalisten wahrt sowie die Informationsfreiheit sicherstellt.
Das Gesetz räumt Verlagen das ausschließliche Recht ein, Presseerzeugnisse oder Teile davon öffentlich zugänglich zu machen. Für Anbieter von Suchmaschinen und andere Internetdienste bedeutet dies in der Praxis, dass sie Artikel oder Teile davon nur mit dem Einverständnis der Verlage verwenden dürfen. Eine Ausnahme soll lediglich für kleinste Textausschnitte gelten.

Die Kritiker des Gesetzes warnen vor einer Einschränkung der Netzfreiheit, vor einer Benachteiligung der Urheber und vor unkalkulierbaren Lizenzierungspflichten. Außerdem führe das neue Leistungsschutzrecht zu erheblicher Rechtsunsicherheit, da viele Rechtsbegriffe ungenau gefasst sind. Viele Länder fordern deshalb Nachbesserungen; insbesondere aber einen fairen Interessensausgleich zwischen Urhebern, Verlegern und Plattformbetreibern.