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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Für Heizkostenkomponente beim Wohngeld

Bauministerkonferenz folgt Bremer Vorschlag zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte

22.03.2013

Die Bauministerkonferenz hat heute (22.03.2013) bei nur einer Enthaltung dem Bremer Vorstoß zugestimmt, dass eine Heizkostenkomponente zum Wohngeld wieder eingeführt werden soll. Die Bundesregierung wird damit von den Bauministern der Länder aufgefordert, „eine Anpassung des Wohngelds an die allgemeine Miet- und Einkommensentwicklung sowie eine Aktualisierung der Höchstbeträge für Miete und Belastung zu überprüfen. Eine Energie- oder Heizkostenkomponente soll in angemessener Höhe eingeführt werden."

„Damit wird den einkommensschwachen Haushalten sehr viel wirkungsvoller geholfen werden als mit der kläglich gescheiterten sogenannte Strompreisbremse des Bundesumweltministers. Denn die Heizkosten eines Durchchnitsshaushalts sind sehr viel höher als die Stromkosten und sie sind in den letzten Jahren auch viel stärker angestiegen“, erklärt Bausenator Joachim Lohse dazu.

Sozialer Mieterschutz und Impulse für den Neubau von Wohnungen waren das zentrale Thema der Konferenz heute in Berlin. „Unser Bremer Modell, bei Schaffung von Baurecht und beim Verkauf städtischer Grundstücke eine Quote von sozial gebundenen Wohnungen festzulegen, wurde von den anderen Ländern mit großem Interesse wahrgenommen“, so Lohse.

Mehrheitlich hielt die Konferenz zur Begrenzung des Anstiegs der Mieten es für notwendig,

  • die möglichen Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete durch eine klare und rechtssichere bundesrechtliche Regelung auf 15 Prozent in vier Jahren zu begrenzen.
  • drastischen Mietsteigerungen bei Wiedervermietung entgegenzutreten, indem eine Mietobergrenze bei Wiedervermietung in Höhe von 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete fixiert wird
  • sicherzustellen, dass notwendige energetische Sanierungen nicht einseitig auf Kosten der Mieter durchgesetzt werden können, indem die Einschränkung von Mietminderungsrechten bei energetischer Sanierung rückgängig gemacht und die Umlage von Modernisiungskosten von 11 auf 9 Prozent begrenzt werden.