Der Bremer Senat hat heute (30. April 2013) beschlossen, zum nächst möglichen Zeitpunkt eine Verordnung zur Begrenzung des Mietenanstiegs für die gesamte Stadtgemeinde Bremen zu erlassen. Dies lässt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ab dem 1. Mai 2013 zu, wenn ‚die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist‘.
„Für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen wird es immer schwerer, eine bezahlbare Wohnung zu bekommen. Deshalb wollen wir die Möglichkeit nutzen, den Anstieg der Mieten zu bremsen und bei Bestandsmieten auf 15 Prozent in drei Jahren zu begrenzen“, so Bausenator Joachim Lohse. Für den Erlass einer solchen Verordnung sprechen neben den Versorgungsschwierigkeiten von Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen auch der erhebliche Rückgang der Sozialwohnungen sowie der vom Senat festgestellte Neubaubedarf. Allerdings sind noch weitere Prüfungen der Mietbelastung und der Situation in den einzelnen Stadtteilen erforderlich, bevor die Mietpreisbremse in Kraft treten kann. In Bremen sind die Mieten ebenso wie in anderen Ballungsräumen erheblich stärker angestiegen als die allgemeinen Lebenshaltungskosten und die Einkommen. Diese Entwicklung wird durch die steigenden Nebenkosten verstärkt. So müssen besonders Geringverdiener häufig mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Wohnen ausgeben. Die durchschnittlichen Nettokalt-Mieten liegen in Bremen im Vergleich zu anderen Großstädten bisher immer noch eher niedrig.
Obwohl sich die in der Vergangenheit schwache Neubautätigkeit inzwischen erhöht hat, hat sich das Angebot für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen nicht verbessert. Denn die Wohnungsneubauten, die in der letzten Zeit entstanden sind, gehören überwiegend zum höheren Preissegment. Preiswerte Mietwohnungen sind nach Einschätzung des Senats nur in geringem Maß verfügbar. Der Bestand an Sozialwohnungen wird gegenüber 29.600 Wohnungen im Jahr 2000 und 10.400 im Jahr 2012 im Jahr 2020 voraussichtlich nur noch 5.500 Wohnungen betragen. Der Senat hat deshalb für das Land Bremen ein Wohnraumförderprogramm 2012/2013 mit einem Darlehensvolumen von 39,2 Millionen Euro für rund 700 Wohneinheiten sowie eine Sozialwohnungsquote beschlossen, die beim Verkauf von städtischen Grundstücken und bei der Schaffung neuen Baurechts gilt. Dies kann das Auslaufen der Sozialbindungen aber nicht ausgleichen.
In der Stadtgemeinde Bremerhaven sind die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung zur Begrenzung des Mietanstiegs nach übereinstimmender Einschätzung von Magistrat und Senat nicht gegeben. Hier fehlen eher höherwertige Angebote. Für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen gibt es hier eine ausreichende Anzahl von preiswerten Wohnungen. Auch Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, können angemessen mit Wohnraum versorgt werden. Diese Umstände sprechen ebenso wie der Leerstand von rund 5.000 Wohnungen dagegen, dass die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Bremerhaven besonders gefährdet ist.
Vor dem Erlass der Verordnung werden die Akteure am Wohnungsmarkt im Rahmen einer Verbände-Anhörung beteiligt. Erste Schritte dazu sind im „Bündnis für Wohnen“ im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft zum Wohnungsbestand eingeleitet worden. Die formelle Anhörung folgt voraussichtlich im Herbst 2013, wenn die notwendigen Daten vollständig erhoben sind und der Verordnungsentwurf vorliegt.