Auch Regelung für das 500. Reformationsjubiläum beschlossen
07.05.2013Der Bremer Senat hat heute (7. Mai 2013) eine Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes beschlossen, die eine Gleichstellung der islamischen Feiertage Opferfest, Ramadanfest und Aschura mit den christlichen und jüdischen Feiertagen vorsieht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben an den genannten islamischen Feiertagen grundsätzlich die Gelegenheit zur Teilnahme am Gottesdienst und Schülerinnen und Schüler haben unterrichtsfrei. Zwar sind das Opferfest und das Ramadanfest mehrtägig, die Angehörigen der islamischen Religionsgemeinschaft können jedoch jeweils nur an einem einzigen Kalendertag von der entsprechenden Feiertagsregelung Gebrauch machen.
Hintergrund der beabsichtigten Gesetzesänderung, die jetzt der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt wird, ist der Vertrag, den die Freie Hansestadt Bremen mit der Schura – Islamischen Religionsgemeinschaft Bremen e. V., dem DITIB - Landesverband der Islamischen Religionsgemeinschaften Niedersachsen und Bremen e. V. und dem Verband der Islamischen Kulturzentren e. V. am 15. Januar 2013 geschlossen hat. In dem Vertrag ist die Gleichstellung vereinbart worden.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass der 31. Oktober 2017 (Reformationstag) denselben Schutz genießt wie ein Sonntag oder staatlich anerkannter Feiertag. An diesem Datum wird bundesweit das 500. Reformationsjubiläum gefeiert.