Sie sind hier:
  • Verbesserung für Katastrophenschutz und Hilfeleistungsorganisationen

Der Senator für Inneres und Sport

Verbesserung für Katastrophenschutz und Hilfeleistungsorganisationen

Bremer Senat beschließt neue Fahrberechtigungsverordnung

04.06.2013

Der Bremer Senat ist heute dem Vorschlag von Innensenator Ulrich Mäurer und Verkehrssenator Joachim Lohse gefolgt, den sogenannten Feuerwehrführerschein im Lande Bremen einzuführen. Damit können zukünftig ehrenamtliche Helfer und Helferinnen von Hilfeleistungsorganisationen nach entsprechender Schulung Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen fahren ohne den teuren Führerschein Klasse C erwerben zu müssen. Hilfeleistungsorganisationen wie Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst und das Technische Hilfswerk hatten im Vorfeld wiederholt auf die Notwendigkeit einer solchen Regelung hingewiesen. Die meist ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Hilfeleistungsorganisationen können mit dem aktuellen Führerschein Klasse B bis 3,5 Tonnen derzeit zum Beispiel keinen Rettungswagen mehr fahren, da ein solches Fahrzeug schon zu schwer ist.

Der Bund hatte im Straßenverkehrsgesetz (StVG) die Möglichkeit eröffnet, dass Angehörige der anerkannten Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes, entgegen der bisherigen Regelung, mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B zukünftig auch schwerere Einsatzfahrzeuge fahren dürfen. Damit hatte er die Länder ermächtigt, durch eine entsprechende Rechtsverordnung die Bestimmung umsetzen zu können. Dem hatte die Deputation für Inneres und Sport auf ihrer Sitzung im Mai zugestimmt. Große Einsatzfahrzeuge, die oftmals zwölf Tonnen und mehr wiegen, werden in Bremen auch künftig nur mit entsprechenden Führerscheinen C oder CE zu fahren sein.