Die Frist für Steuererklärungen für das Jahr 2012 ist Ende Mai 2013 abgelaufen - sofern sie nicht von Steuerberatern erstellt werden. Wer eine Mahnung vermeiden möchte, sollte schnellstmöglich seine Erklärung abgeben oder eine Fristverlängerung unter Angabe eines triftigen Grundes beim zuständigen Finanzamt beantragen. Die Bremer Finanzämter werden ab Juli 2013 die ohne hinreichenden Grund ausstehenden Steuererklärungen zunächst anmahnen. Später muss mit weiteren Sanktionen gerechnet werden. Die schriftliche Fristverlängerung kann per Post, per fax oder per E-Mail (office@fa-hb.bremen.de; office@finanzamtnord.bremen.de; office@finanzamtbremerhaven.bremen.de) beantragt werden. Der Antrag muss eine Begründung für die Fristverlängerung sowie den voraussichtlichen Abgabetermin enthalten.