Der Senator für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer, hat heute eine Partyveranstaltung der "Brigade 8 Crew Bremen" in Bremen verboten. Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden war diese Party ohne Nennung eines konkreten Ortes für den 22. Juni 2013 in Bremen oder dem Umland angekündigt.
In der Verbotsverfügung heißt es: "Es wird Ihnen untersagt, am 22.06 und 23.06.2013 im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen eine "Open House Party" oder vergleichbare Partys (Ersatzveranstaltungen jeglicher Art) mit und ohne Livemusik und Teilnehmern aus der rechtsextremistischen Szene durchzuführen". Dabei wird davon ausgegangen, dass die vermeintliche Party einzig das Ziel verfolgt, eine die nationalsozialistische Ideologie verherrlichende Veranstaltung zu sein.
Es müsse damit gerechnet werden, dass auf einer solchen Veranstaltung "Open House Party" einzelne Teilnehmer, mit oder ohne alkoholischer Beeinflussung, Straftaten (Propagandadelikte) im Sinne der §§ 86 und 86a Strafgesetzbuch begehen könnten. Dies gilt auch für jegliche Art von Ersatzveranstaltungen im genannten Zeitraum. Als einer Veranstalter der Party gilt ein Mitglied der Band "Stafmass" (siehe Verfassungsschutzbericht). Von der Band "Strafmass" wurden seit 2009 drei Tonträger veröffentlicht, von denen zwei von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert, d. h. als jugendgefährdend bestätigt, wurden. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der hier geplanten "Open House Party" davon auszugehen, dass es zu massiven Rechtsguts- und Gesetzesverletzungen kommen wird, die es unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu unterbinden gilt. Deswegen gilt die sofortige Vollziehbarkeit des Verbotes, das heute den Veranstaltern der Party zugestellt wird.
Anlage:
Informationen des Landesamtes für Verfassungsschutz über die "Brigade 8 Crew Bremen" (pdf, 324 KB)