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Der Senator für Finanzen

Die Landeshauptkasse Bremen stellt auf SEPA um

Neuregelungen im Zahlungsverkehr

09.07.2013

Im Herbst 2012 startete unter Leitung der Senatorin für Finanzen ein Projekt zur SEPA-Einführung in der Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen. An diesem Projekt ist auch die Landeshauptkasse Bremen maßgeblich beteiligt. 'SEPA' steht für "Single Euro Payments Area" (auf Deutsch: für den 'einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum). Die von der Europäischen Union (EU) initiierte SEPA-Einführung wird Veränderungen für alle Bürgerinnen und Bürger sowohl im Überweisungsverkehr als auch im Lastschrifteinzugsverfahren mit sich bringen. Ziel des Vorhabens ist die Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs innerhalb der EU, wodurch inländische und grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb Europas einfacher, schneller und damit effizienter werden. Am SEPA-Verfahren nehmen zurzeit die 28 Mitglieder der Europäischen Union und Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco sowie die Schweiz teil.

Für den Überweisungsverkehr bedeutet die Umstellung, dass zwei neue Begriffe eingeführt werden, nämlich BIC und IBAN, welche die Bankleitzahl und Kontonummer künftig ersetzen. Ein erster Meilenstein bei der SEPA-Umstellung wurde bereits jetzt erreicht. In der bremischen Verwaltung wird nun der überwiegende Teil der Überweisungen im SEPA-Format, also mit BIC und IBAN anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl vorgenommen. Dazu wurden auch die Rechnungen und Bescheide der bremischen Behörden entsprechend angepasst, das heißt, in der Regel werden nur noch BIC und IBAN als Bankverbindung angegeben. Dieses bedeutet, dass zukünftig ausschließlich die neuen von den Banken zur Verfügung gestellten SEPA-Überweisungsträger genutzt werden können.

Beispielhaft sind zwei IBAN der Landeshauptkasse Bremen aufgeführt: Aus der IBAN DE27290500001070115000 sind das Land Deutschland (DE), die Prüfziffer 27, die Bankleitzahl 29050000 und die Kontonummer 1070115000 zu ersehen. Aus der zweiten IBAN DE73290501010001090653 können folgende Schlüsse gezogen werden: Land Deutschland (DE), Prüfziffer 73, Bankleitzahl 29050101 und Kontonummer 1090653. Da in diesem Fall die Kontonummer nur 7-stellig ist, werden zwischen Bankleitzahl und Kontonummer drei Nullen eingefügt.

Ein weiterer Meilenstein wird im Herbst mit der Umstellung der Lastschriften erreicht werden. Das Lastschrifteinzugsverfahren wird sich dann stark verändern. Die größte Neuerung wird das sogenannte Mandat werden, mit dem eine Lastschrifteinzugsermächtigung künftig begründet wird. Sofern die Vorteile dieses Verfahrens bereits genutzt werden, wird die Landeshauptkasse Bremen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu gegebener Zeit mit einem gesonderten Schreiben über die Umwidmung auf das SEPA-Lastschriftmandat informieren. Finanzsenatorin Karoline Linnert begrüßt die Umstellung auf den einheitlichen Zahlungsraum als einen "weiteren wichtigen Schritt der europäischen Integration", obwohl dieser für die Bürgerinnen und Bürger Bremens zunächst eine Umgewöhnung mit sich bringt.

Rechtzeitig zur Umstellung werden auch die Vordrucke der neuen Lastschriftseinzugsermächtigungen (Mandate) unter
www.Landeshauptkasse.Bremen.de aufzurufen sein. Sofern man das Einzugsermächtigungsverfahren bislang noch nicht genutzt hat, kann man sich damit dann erstmalig für das Lastschrifteinzugsverfahren anmelden.

Endtermin für die Umstellung wird der 1. Februar 2014 sein. Ab diesem Zeitpunkt sind in Deutschland entsprechende bargeldlose Zahlungen grundsätzlich nur noch im Wege der SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift möglich.

Ansprechpartner:
Rainer Heldt, Tel. (0421) 361 4576, rainer.heldt@landeshauptkasse.bremen.de