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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Senat und Werder für Mindestlohn

Gemeinsame Erklärung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen und Werder Bremen

27.09.2013

Wirtschaftssenator Martin Günthner und Werder Bremen Geschäftsführer Klaus Filbry sind sich einig. Dienstleister, die im Auftrag der Bremer Weser Stadion GmbH tätig sind, sollten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß den Vorgaben des Bremer Mindestlohngesetzes entlohnen, auch wenn es dazu keine juristische Verpflichtung gibt. Wirtschaftssenator Martin Günthner und Geschäftsführer Klaus Filbry: "Um dies zu erreichen, sind wir bereits auf den für die BWS tätigen Caterer zugegangen, um mit ihm über eine mögliche Veränderung des Entlohnungssystems zu sprechen. Ziel ist es, zur nächsten Saison auf einen Stundensatz von 8,50 Euro zu kommen."

Das Mindestlohngesetz gilt für öffentliche Unternehmen der Freien Hansestadt Bremen sowie der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, wenn die Stadt über 50% der Anteile an einem Unternehmen hält. Demnach unterliegt die Bremer Weser-Stadion GmbH (BWS) nicht der Mindestlohnpflicht. Gleichwohl achtet die BWS seit Einführung des bremischen Mindestlohngesetzes bei der Vergabe von Dienstleistungen mit Erfolg darauf, dass die Mitarbeiter dieser Firmen nach Mindestlohnrichtlinien entlohnt werden. Die Vereinbarung mit dem Cateringdienstleister Eurest Sports & Food wurde vor Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2010 geschlossen. Auch bei Eurest, das unter anderem bei den Heimspielen die Kioske und die VIP-Bereiche bewirtschaftet, erreichen bereits jetzt viele Mitarbeiter Stundensätze über der Mindestlohngrenze. Der Grundstundenlohn von 7 bis 10 € kann durch ein Bonussystem als Anreiz für Leistung und Zuverlässigkeit gesteigert werden.