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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bundesrat beschließt Antrag zur "Pille danach"

08.11.2013

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung (8. November 2013) der von der Bundesregierung angeregten Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung nur mit Auflagen zugestimmt. Die Länder fordern, in Apotheken zukünftig die Abgabe der "Pille danach" ohne ärztliche Verschreibung zu ermöglichen. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hatte sich zuletzt im Juli bei dieser Frage positioniert und einen Antrag mehrerer Länder unterstützt.

"Die 'Pille danach' kann vor allem jungen Frauen helfen, ungewollte Schwangerschaften bzw. Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern und bietet einen niedrigschwelligen Zugang zur Verhinderung ungewollter Schwangerschaften in Notfallsituationen", so Gesundheitssenator Dr. Schulte-Sasse.
Durch die Apothekenpflicht des Präparates wird auch nach der Entlassung aus der Verschreibungspflicht die notwendige Beratung der Patientinnen kompetent gewährleistet, bei der ggf. an den Arzt oder die Ärztin weiter verwiesen werden kann. Medizinische Risiken in der Anwendung sind bisher nicht bekannt geworden. Bedenken im Hinblick auf eine eventuelle Vernachlässigung der Langzeitverhütung sowie mögliche negative gesundheitliche Auswirkungen bei zu häufiger Einnahme und fehlender ärztlicher Begleitung haben sich in langjähriger Anwendung ebenfalls nicht bestätigt. In vielen Ländern wie in den USA, Großbritannien, Frankreich, Schweden, Finnland, Portugal, Dänemark und in der Schweiz liegen gute Erfahrungen mit der Aufhebung der Verschreibungspflicht vor. Untersuchungen in diesen Ländern zufolge hat die Freigabe geholfen, Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern. Auch habe der erleichterte Zugang zur "Pille danach" keinen Einfluss auf die Verwendung regulärer Verhütungsmittel.

Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück. "Es liegt nun an der Bundesregierung, ob eine langjährige Debatte endlich beendet werden kann. Das Signal der Länderkammer ist eindeutig." so Bremens Gesundheitssenator weiter. Die Bundesregierung muss entscheiden, ob sie die Verordnung in der vom Bundesrat vorgegebenen Form in Kraft setzt.