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Der Senator für Finanzen

Hundesteuer für 2014 ist fällig

18.12.2013

Die bisherigen orangefarbenen Hundesteuermarken verlieren zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit. Das Finanzamt Bremen-Mitte versendet deshalb jetzt Hundesteuerbescheide mit neuen Hundesteuermarken. Alle Hunde müssen mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen sein. Die neue Hundesteuermarke ist blau und vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 gültig.

Die Jahressteuer beträgt 122,64 Euro und ist für 2014 zum 15. Januar 2014 fällig. Bei einem vorliegenden Lastschriftmandat wird die Hundesteuer zum Fälligkeitstag abgebucht. Überweisungen sind nur auf die folgenden Konten möglich. Wichtiger Hinweis: Immer die Hundesteuernummer angeben – sie steht im Hundesteuerbescheid und ist [FETTnicht] identisch mit der Hundemarkennummer!

Bremer Landesbank:
IBAN: DE46 2905 0000 1070 1100 02
BIC: BRLADE22XXX

Sparkasse Bremen:
IBAN: DE68 2905 0101 0001 0906 46
BIC: SBREDE22XXX

Deutsche Bundesbank:
IBAN DE08 2900 0000 0029 0015 12
BIC: MARKDEF1290