Bis zum Juni 2014 übernehmen die Hauptzollämter bundesweit die Zuständigkeit für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer und sind damit der neue Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger.
Bremen zählt zu den drei ersten Bundesländern, in denen am 14. Februar 2014 die Umstellung erfolgt. Die bisher durch das Finanzamt Bremen-Mitte erteilten Steuerbescheide, Steuernummern und gewährte Steuervergünstigungen bleiben auch nach dem 13. Februar 2014 gültig. Rechtlich ändert sich daher durch den Übergang der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer an den Bund nichts. Das Finanzamt Bremen-Mitte hat aber von diesem Zeitpunkt an keine Möglichkeit mehr, Anträge zu bearbeiten, Fragen zu beantworten oder Zahlungen wegen evtl. Rückstände anzunehmen, da dann sämtliche Unterlagen bei der Zollverwaltung liegen.
Einzelheiten zu dem jeweils zuständigen Hauptzollamt hat die Zollverwaltung im Internet unter www.zoll.de veröffentlicht. Alle Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer werden ab dem 13. Februar 2014 vom Informations- und Wissensmanagement Zoll, Telefon: (0351) 44834-550 oder per mail unter info.kraftst@zoll.de beantwortet. Die Zuständigkeit für An-, Um- und Abmeldungen sowie Halterwechsel von Fahrzeugen liegt auch in Zukunft unverändert bei den Zulassungsstellen.
Die Kraftfahrzeugsteuer wurde mit dem 1. Juli 2009 eine Bundessteuer. Den Ländern steht zum Ausgleich jährlich ein Betrag von knapp 9 Milliarden zu. Der Bremer Anteil beträgt 55,5 Millionen Euro.