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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Abfall-Zwischenlager im Fischereihafen in Bremerhaven jetzt geräumt / Strenge Auflagen für neue Schiffsladungen

07.07.2014

Im Zwischenlager der Firma HVG im Bremerhavener Fischereihafen wird in Ballen verpackter Abfall aus Irland umgeschlagen, der in Hamburg verbrannt werden soll. Einige Ballen wurden während des Transportes und durch die Entladevorgänge beschädigt. Die auf dem Firmengelände in defekten Ballen lagernden Abfälle führten zu Geruchsbelästigungen und verstärktem Insektenbefall in der Umgebung des Zwischenlagers. Zahlreiche Anlieger haben sich darüber beschwert.

Die zuständigen Behörden haben sich daraufhin ein Bild von der Situation gemacht. Der Betreiber des Zwischenlagers wurde Ende der vorletzten Woche aufgefordert, ausschließlich intakte Ballen zu lagern, weitere Anlieferungen so zu verpacken, dass ein Aufreißen während des Transportes ausgeschlossen wird und die dort lagernden Ballen unverzüglich abzufahren.

Am folgenden Tag hat der Betreiber eine Anlage in Betrieb genommen, die einen feinen Wassernebel erzeugt. Dadurch konnte die Geruchssituation verbessert werden. Außerdem ist der Betreiber der Aufforderung nachgekommen, das Lager zu räumen, so dass es ab Freitag vergangener Woche leer war.
Am vergangenen Samstag (5.7.2014) ist erneut ein Schiff mit circa 4.100 t verpackter Abfälle aus Irland im Fischereihafen eingelaufen. Mit dem Entladevorgang wurde am heutigen Montagmorgen im Beisein von Vertretern der Umweltbehörde begonnen. Die dabei entladenen Abfälle waren entsprechend der Vorgaben in Ballen verpackt. Die Ballen waren intakt. Der Entladevorgang erfolgte entsprechend der Genehmigung. Außergewöhnliche Geruchsbelästigungen wurden dabei nicht wahrgenommen. Der Entladevorgang wird noch circa drei Tage andauern. Die zwischengelagerten Ballen werden befeuchtet. Mit dem Abtransport wird zügig begonnen.

Sofern zukünftig weitere in Ballen verpackte Abfälle in der Anlage im Fischereihafen umgeschlagen werden sollen, sind umfangreiche zusätzliche Auflagen vorgesehen, die eine Belästigung der Umgebung durch Gerüche ausschließen sollen. Dazu gehören die lückenlose Verpackung der Abfälle in Irland und eine unverzügliche Abfuhr.