Im Land Bremen gibt es eine Feiertagsregelung, die die islamischen Feiertage Ramadan- und Opferfest sowie den Aschura-Tag berücksichtigt. Das heißt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet sind, den muslimischen Beschäftigten an diesen Feiertagen für jeweils einen Tag freizugeben, sofern dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Ein aktuell veröffentlichter Flyer der Senatskanzlei hilft die neue Urlaubsregelung für die islamischen Feiertage besser zu verstehen. Der kostenlose Flyer kann im Rathaus abgeholt werden und wird den Kammern zur Verfügung gestellt. Außerdem wird er in den Stadtbibliotheken, der Volkshochschule und vielen anderen Einrichtungen ausliegen. Im Internet gibt es die Publikation zum Download auf den Seiten des Integrationsreferates der Senatskanzlei. Der Flyer erscheint in einer deutsch-türkischen Fassung, eine arabische Version ist in Vorbereitung.
Bürgermeister Jens Böhrnsen: "Musliminnen und Muslime sind Teil unserer Gesellschaft; sie machen unsere Stadt bunter und lebenswerter. Um das zu unterstreichen hat der Senat einen Vertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften abgeschlossen - dazu gehört auch die Anerkennung von islamischen Feiertagen."
Flyer zum Download (pdf, 8.9 MB)
Foto: Senatspressestelle