"Die Integration von Schwerbehinderten in das Berufsleben ist für uns ein wichtiger Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Bremens öffentlicher Dienst übernimmt dabei eine Vorreiterrolle. Die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten beträgt fünf Prozent – Bremen liegt mit knapp sieben Prozent deutlich darüber. Neben einer entsprechenden Einstellungspraxis bemühen wir uns erfolgreich, Beschäftigten Alternativen anzubieten, wenn sie ihren ursprünglich erlernten Beruf nicht mehr ausüben können," erklärt Bürgermeisterin Karoline Linnert mit Blick auf den aktuellen Bericht über die Beschäftigungssituation und –struktur schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im bremischen öffentlichen Dienst.
Die Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte im öffentlichen Dienst der Freien Hansestadt Bremen beträgt im Jahr 2013 insgesamt 6,96 Prozent. Im Jahresdurchschnitt waren 1.738 (Jahr 2012: 1.747) schwerbehinderte Frauen und Männer im öffentlichen Dienst beschäftigt. Bei insgesamt 80 (2012: 78) Beschäftigten wurde im vergangenen Jahr eine Schwerbehinderung anerkannt. 76 (2012: 39) schwerbehinderte Menschen wurden 2013 neu eingestellt.
Bereits seit März 2009 ist die Behindertenrechtskonvention für Deutschland verbindliches Recht und eine wichtige Leitlinie für die Behindertenpolitik in Deutschland. Auch Bremen beschäftigt sich mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die zur Weiterentwicklung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beitragen soll und steht unmittelbar vor dem Abschluss eines Aktionsplans zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Land Bremen. Handlungsfelder sind dabei u.a. die Themen Arbeit und Beschäftigung / Barrierefreie Mobilität / Barrierefreie Kommunikation und Information / Genderpezifische Aspekte.
Weitere Informationen über die Beschäftigungssituation und Beschäftigtenstruktur der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im bremischen öffentlichen Dienst im Jahr 2013 sind im aktuellen Bericht enthalten , der unter www.finanzen.bremen.de/info/schwerbehindertenangelegenheiten im Netz veröffentlicht wurde. Er kann auch per Post bei der Senatorin für Finanzen - Referat 33 – Personalentwicklung, Doventorscontrescarpe 172 C, 28195 Bremen angefordert werden.
Weitere Auskünfte erteilen:
[LISTE Edwin Ninierza, Tel.: 0421/361 54 65 - Mail: [EMAILedwin.ninierza@finanzen.bremen.de ;edwin.ninierza@finanzen.bremen.de]; Claudia Gerken, Tel.: 0421/361 54 64 - Mail: claudia.gerken@finanzen.bremen.de; Marion Behrens, Tel.: 0421/361 55 09 - Mail: marion.behrens@finanzen.bremen.de]