Das Bundesverfassungsgericht hat zum Planfeststellungsverfahren des vierten Bauabschnitts der Autobahn 281 Akten aus der Bremer Baubehörde angefordert. Damit geht der Rechtsstreit um den Bauabschnitt nun in die letzte Instanz. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Genehmigung zum Bau des Autobahn-Teilstückes bereits bestätigt.
Nach Angaben von Behördensprecher Jens Tittmann ist die Akteneinsicht des Bundesverfassungsgerichts ein Indiz dafür, dass sich das Gericht nunmehr zügig mit dem Verfahren beschäftigen wird. "Es ist nicht sicher, ob der Prozess nach der Akteneinsicht eröffnet wird", so Tittmann. Dem weiteren Verfahren vor dem höchsten deutschen Gericht stehe man gelassen gegenüber. "Das Planfeststellungsverfahren ist korrekt gelaufen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht schon 2011 bestätigt."