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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Digitalisierung der Justiz: Nächste Meilensteine in 2021

Elektronischer Rechtsverkehr wird für erste Gerichte verbindlich

08.12.2020

Der Einzug der Digitalisierung bei Gericht schreitet weiter voran: Nachdem als bundesweit erstes Gericht das Bremer Verwaltungsgericht bereits im Herbst 2019 vollständig auf die elektronische Gerichtsakte umgestellt hat, arbeiten mittlerweile auch das Oberverwaltungsgericht sowie das Arbeits- und das Landesarbeitsgericht "voll elektronisch" mit der E-Akte. In 2021 sollen nunmehr das Sozial- und Finanzgericht folgen. Parallel wird auch in der in der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit der schrittweisen Umstellung begonnen.

Das Jahr 2021 wird darüber hinaus aber auch zu einem Meilenstein auf dem Weg der Digitalisierung der Justiz sein: Der Senat hat heute (8. Dezember 2020) eine Verordnung verabschiedet, die in ersten Teilbereichen die verbindliche Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs ab Januar des kommenden Jahres vorsieht.

Hintergrund: Bereits seit dem 1. Januar 2018 kann der Schriftverkehr mit den Bremer Gerichten elektronisch abgewickelt werden. Anwälte, Notare und Behörden erhalten in vielen Bereichen ihre "Gerichts-Post" bereits heute auf diesem Weg. Ab 2021 wird für letztere nun die Nutzung des Elektronischen Rechtsverkehrs auch "andersherum" verbindlich: Schreiben und Schriftstücke, die von Anwälten, Notaren oder Behörden an die Bremer Arbeitsgerichte, an das Sozialgericht oder die Finanzgerichte gerichtet werden, müssen ab Stichtag 1. Januar 2021 nun verpflichtend in elektronischer Form eingereicht werden. Die Verpflichtung für die übrigen Gerichtsbarkeiten folgt dann zum 1. Januar 2022.

Für Bürgerinnen und Bürgern ändert sich indes nichts: Sie können sich wie bisher auch in Zukunft selbstverständlich per Post oder De-Mail an die Justiz wenden.

Dazu Claudia Schilling: "Mit der heute beschlossenen Verordnung, gehen wir auf dem Weg der Digitalisierung ein weiteres Stück voran. Durch die nun vorgesehene Nutzungspflicht muss Post von Anwälten, Notaren oder Behörden künftig nicht mehr zunächst geöffnet, eingescannt und abgelegt werden, sondern wird umgehend elektronisch dem entsprechenden Vorgang zugeordnet. Damit steigern wir die Effizienz und gehen bereits heute einen Schritt voran. Denn ab 2022 – so sieht es der Bundesgesetzgeber vor – dürfen Anwälte und Behörden ihre Schriftsätze ehedem nur noch elektronisch bei den Gerichten einreichen."

Das "Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten" sieht dabei ausdrücklich ein Vorziehen dieser Regelungen vor. Davon macht Bremen mit der heute beschlossenen Verordnung für die Arbeits- und Finanzgerichte sowie für das Bremer Sozialgericht Gebrauch. Neben der Reduzierung des Arbeitsaufwandes und dem Gewinn an Effizienz wird dieser Weg auch gegangen, um den weiteren Prozess zu entzerren – und die Nutzungspflicht nicht ad hoc an allen Gerichten gleichzeitig einzuführen.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-14476, E-Mail: matthias.koch@justiz.bremen.de