01.04.2008
Der Senat hat heute (Dienstag, 01.04.2008) die Möglichkeit für zwölf Veranstaltungen an zehn Sonntagen im Jahre 2008 eröffnet, indem er die „Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2008“ beschlossen hat. Für das Jahr 2009 wurde gleichzeitig dieses Verfahren beschlossen: Das Arbeitsressort wird bis zum 30. Juni 2008 eine Neuregelung vorlegen - nach Erörterung mit dem Einzelhandel, den Kirchen und den Gewerkschaften. Dabei sollen die unterschiedlichen Belange wie Arbeitnehmerschutz, Interessen des Einzelhandels und verfassungsrechtlicher Sonntagsschutz angemessen berücksichtigt werden. Besonders hervorgehoben wird dabei der Umstand, dass an den übrigen Wochentagen die Ladenöffnung vollständig freigegeben ist. Im Senatsbeschluss heißt es wörtlich: „Der Senat geht dabei davon aus, dass sich die Zahl der Sonntagsöffnungen bei strikter Orientierung an der geltenden Gesetzeslage auf wenige Anlässe beschränken wird.“
Für 2008 hat der Senat die in der Arbeitsdeputation beschlossene Liste um die Veranstaltungen „Fest der schönen Dinge Maison & Jardin“ in Vegesack (04.05.08) und Wallfest (15.06.08) ergänzt und bei der Genehmigung des Viertelfestes (24.08.08) die Straße Am Wall herausgenommen.
Die beschlossenen Sonntagsöffnungen im Einzelnen:
1. Stadtbezirk Nord:
2. Stadtbezirke Mitte und Ost:
3. Stadtbezirk Süd: