Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de startet heute. Ab heute können sich u.a. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf der Seite registrieren. Nach erfolgter Registrierung können in den nächsten Tagen die Anträge online gestellt werden. Die Auszahlungen an die Unternehmen können bereits im Juli erfolgen. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, damit Deutschland schnell und mit voller Kraft aus der Krise kommt.
Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer und erstmals in einem vollständig digitalisierten Verfahren. Das Bundeskabinett hatte am 12. Juni 2020 die Eckpunkte der Überbrückungshilfe für die am schwersten von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen beschlossen. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt stellt der Bund dafür rund 25 Mrd. Euro bereit. Das digitale Antragsverfahren wurde im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) innerhalb kürzester Zeit fertiggestellt.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: "Mit der Überbrückungshilfe helfen wir zielgerichtet den Branchen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders betroffen sind. Hilfe brauchen vor allem die Branchen, die immer noch stillgelegt sind, aber auch die Wirtschaftszweige, deren Geschäft trotz der Lockerungen noch deutlich eingeschränkt ist. Für all diese Unternehmen stellen wir Zuschüsse zu den Fixkosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro bereit, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem sicheren und vollständig digitalisierten Verfahren."
Bundesfinanzminister Olaf Scholz: "Die Folgen der Corona-Pandemie sind eine Belastung für unsere Wirtschaft. Deshalb weiten wir die Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen aus. Rund 25 Mrd. Euro stellt die Bundesregierung nun bereit, um ihnen und ihren Beschäftigten durch diese schwierige Zeit zu helfen. Damit ist es der größte Einzelposten des Konjunkturpakets. Unsere Überbrückungshilfe ermöglicht es diesen Unternehmen, die von der Krise besonders hart betroffenen sind, bald wieder durchzustarten. Die Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Besonders wichtig ist mir, dass wir nun auch für gemeinnützige Organisationen Unterstützung bereitstellen."
Bundesinnenminister Horst Seehofer: "Vom Beschluss der Überbrückungshilfe bis zur Freischaltung des Online-Antrags sind nur rund drei Wochen vergangen. Ich habe zu Beginn der Corona-Pandemie angekündigt, dass wir die Verwaltungsdigitalisierung beschleunigen und dieses Versprechen halten wir. Das war nur durch gute und enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern möglich. Ich freue mich sehr, dass wir mit unserem Digitalisierungsvorhaben zügig vorankommen und damit denen das Leben erleichtern können, die besonders unter der Krise leiden."
Hamburgs Senator für Wirtschaft und Innovation Michael Westhagemann: "Mit der Überbrückungshilfe haben wir es in einem gemeinsamen Kraftakt von Ländern und Bund geschafft, ein weiteres dringend benötigtes Instrument zu schaffen, dass gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen hilft die Folgen der COVID19-Pandemie zu bewältigen. Mit dem volldigitalisiertem Antrags- und Bearbeitungssystem haben die IT-Entwickler ein gut handhabbares System geschaffen, über das die Hilfen schnell abgewickelt werden können, damit die Gelder auch zügig da ankommen, wo sie dringend gebraucht werden. Mein Dank gilt vor allem all denen, die im Hintergrund beim Bund, den Ländern und den IT-Dienstleistern unermüdlich daran gearbeitet haben, dass alles rechtzeitig unter Dach und Fach ist. Gemeinsam können wir die Folgen der wirtschaftlichen Probleme bewältigen."
Die Überbrückungshilfen werden durch die Länder administriert. Grundlage des Programms sind Verwaltungsvereinbarungen, die das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium mit den Bundesländern geschlossen haben. Hamburg hat die Verhandlungen auf Seiten der Länder koordiniert. Bayern hat bei der Digitalisierung des Antragsverfahrens mitgewirkt. Mit der Verwaltungsvereinbarung und den dazugehörigen Vollzugshinweisen sind alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit ab dem 10. Juli die Anträge auf Überbrückungshilfe über die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden können. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördert die Antragsplattform mit digitalen Fachverfahren in den Ländern als gemeinsames Bund-Länder-Projekt im Themenfeld Forschung und Förderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mit finanziellen Mitteln. Wesentliche Vorarbeiten wurden dabei vom Freistaat Bayern eingebracht. Bayern ist Mit-Federführer im Themenfeld "Forschung und Förderung". Dadurch wird ein bundesweit einheitlicher Online-Antragsprozess mit einer sicheren und medienbruchfreien Weiterleitung der Antragsdaten sowie einer schnellen Bearbeitung gewährleistet. gewährleistet.
Weitere Informationen zum Programm Corona-Überbrückungshilfe und zur Antragstellung unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
In Bremen sind folgende Institutionen zuständig:
Bewilligungsstelle für die Stadt Bremen:
BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH
Langenstraße 2-4
28195 Bremen
www.bab-bremen.de
Bewilligungsstelle für die Stadt Bremerhaven:
BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung GmbH
Am Alten Hafen 118
27568 Bremerhaven
www.bis-bremerhaven.de
Ansprechpartner für die Medien:
Kai Stührenberg, Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kai.stuehrenberg@wah.bremen.de